Die GEG-Novelle 2024 ist zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten. Die Änderungen betreffen insbesondere den Einsatz erneuerbarer Energien, der zukünftig mindestens 65% betragen muss. Die konkreten Nachweisoptionen für die 65%-Regel sind noch in der Diskussion.
Sie werden kontinuierlich in DÄMMWERK 2024 eingearbeitet. Den aktuellen Stand der Umsetzung finden Sie hier zum Download. Eine Testversion steht ebenfalls kostenfrei und unverbindlich zur Verfügung.
Hier finden Sie die Änderungen (GEG 2024 Volltext der Novelle, nichtamtliche Fassung): www.geg-info.de/geg_2024.
Link zum Gesetzestext im Bundesgesetzblatt (19. Oktober 2023): www.recht.bund.de.
GEG-Neuregelungen am 1.1.2023 in Kraft getreten
Zum Jahresbeginn 2023 sind diverse Verschärfungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG 2020) in Kraft getreten. Am auffälligsten ist die verschärfte Neubauanforderung auf den bisherigen KfW-55-Effizienzhausstandard, gleichbedeutend mit einer geforderten Unterschreitung des qP-Referenzwertes um 45% (bisher 25%). Das Efizienzhaus 55 wird schon seit einiger Zeit nicht mehr durch die KfW gefördert. Es ist ab sofort die Neubauanforderung.
Weitere relevante Änderungen betreffen die Anrechnung von selbst erzeugtem Strom aus PV-Anlagen, den vereinfachten Nachweis der Geichwertigkeit von Wärmebrücken oder das vereinfachte Nachweisverfahren nach §31 und Anlage 5 GEG. Genaueres finden Sie unter GEG - Neuerungen 2023.
2023 und auch in den folgenden Jahren ist mit weiteren Änderungen am Gebäudeenergiegesetz zu rechnen. Bleiben Sie jederzeit gut gerüstet mit Ihrer Bauphysik- und GEG-Software DÄMMWERK.
Gebäudeenergiegesetz (GEG 2020)
Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist am 1.11.2020 in Kraft getreten und löst die EnEV (2002-2020) und das EEWärmeG (2009-2020) ab. Zusammen mit dem GEG werden zukünftig die novellierte DIN V 18599:2018 und diverse Begleitnormen die Regeln beim energieeffizienten Bauen bestimmen.
Man wird sich allmählich von der vertrauten Energieeinsparverordnung (2002 - 2020), verabschieden müssen. Die EnEV löste 2002 die damalige Wärmeschutzverordnung und die Heizungsanlagenverordnung ab. Jetzt wird die EnEV vom neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG 2020) ersetzt und mit dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG 2009 - 2020) zusammen geführt. Zusammen mit dem GEG 2020 werden die novellierte DIN V 18599:2018, energetische Bewertung von Gebäuden (WG / NWG), die EN ISO 6946:2018, Wärmedurchlasswiderstand und Wärmedurchgangskoeffizient, die EN ISO 13370:2018, Wärmetransfer über das Erdreich und diverse Begleitnormen zukünftig die Regeln für energieeffizientes Bauen und die Nutzung erneuerbarer Energien im Gebäudebereich bestimmen. Das Anforderungsniveau wird mit dem neuen GEG derzeit nicht erhöht und viele Berechnungsregeln bleiben erhalten.
Dennoch gibt es einige, relevante Unterschiede, wie etwa:
die Temperaturkorrekturfaktoren für untere Gebäudeabschlüsse
die pauschalen Wärmebrückenzuschläge, der Gleichwertigkeitsnachweis nach Bbl.2:2019
die Standard-Luftwechselzahlen
der Nutzenergiebedarf für Warmwasser
die Temperaturen im Warmwassernetz
die Wärmeverluste der Heizwärmeübergabe
den Energieertrag thermischer Solaranlagen
die Berechnung von Wärmepumpen, PV-Anlagen und Blockheizkraftwerken
GEG mehr verstehen
Die Bauphysik- und GEG-Software DÄMMWERK 2024 unterstützt ihre Anwender auch bei Nachweisen zum GEG in besonderer Weise. Die meisten Parameter im umfangreichen Berechnungsblatt werden auf Wunsch direkt erklärt.
Hier ein Beispiel Luft-Wasser-Wärmepumpe:
Das Berechnungsprotokoll enthält eine Tabelle mit monatlich berechneten Werten, unter anderem den Strombedarf der Wärmepumpe für den Januar. Per Mausklick erhält man eine Erläuterung zu den dargestellten Parametern, Berechnungsvorschriften mit Quellhinweisen, Berechnungsformeln und Ergebnisse.
Beispiel Luft-Wasser-Wärmepumpe:
Das Berechnungsprotokoll enthält eine Tabelle mit monatlich berechneten Werten, unter anderem den Strombedarf der Wärmepumpe für den Januar. Per Mausklick erhält man eine Erläuterung zu den dargestellten Parametern, Berechnungsvorschriften mit Quellhinweisen, Berechnungsformeln und Ergebnissen im Hinweisfenster.
Strom aus Photovoltaik
Strom aus gebäudenaher Photovoltaik kann zukünftig im Gebäudenachweis und bei der Nutzung erneuerbarer Energien berücksichtigt werden. Die vereinfachten Nachweisverfahren im Wohnungsneubau sowie bei Ausbauten und Erweiterungen wurden überarbeitet.
Die Neuerungen und Änderungen wurden in DÄMMWERK bereits - wie in DW üblich parallel / alternativ zu den früheren Verfahren - eingearbeitet. Erfolgreichen Nachweisen nach dem neuen GEG steht also nichts im Wege. Anwender unserer Software brauchen dazu lediglich ein aktuelles Update auf DÄMMWERK 2022, denn das GEG 2020 und die DIN V 18599:2018 sind im regulären Update enthalten. Neueinsteigern wird als Mindestausstattung das Modul 7 DIN V 18599 für Wohn- und Nichtwohngebäude empfohlen. Man darf zwar Wohngebäude weiterhin nach DIN V 4108-6:2003 nachweisen, allerdings nur noch bis Ende 2023.
Gebäudeenergiegesetz (GEG 2020) - DÄMMWERK 2022
Norm
Gebäudeenergiegesetz 2020 in Verbindung mit DIN V 18599:2018
wozu
Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist am 1.11.2020 in Kraft getreten und löst die EnEV (2002-2020) und das EEWärmeG (2009-2020) ab. Zusammen mit dem GEG werden zukünftig die novellierte DIN V 18599:2018 und diverse Begleitnormen die Regeln beim energieeffizienten Bauen bestimmen.
neu
Das Anforderungsniveau wird mit dem GEG derzeit nicht erhöht und viele Berechnungsregeln werden übernommen. Dennoch gibt es einige, relevante Umstellungen, etwa bei der Ermittlung des Heizwärmebedarfs, bei den Verteilungs- und Übergabeverlusten der Anlagentechnik, bei den thermischen Solaranlagen, wie auch bei der Berechnung von Wärmepumpen, PV-Anlagen und Blockheizkraftwerken. Strom aus gebäudenaher Photovoltaik kann zukünftig in den Gebäudenachweisen berücksichtigt werden. Die vereinfachten Nachweisverfahren im Wohnungsneubau sowie bei Ausbauten und Erweiterungen wurden überarbeitet.
Module
Anwender der DÄMMWERK EnEV-Module brauchen lediglich ein aktuelles Update auf DÄMMWERK 2024. Neueinsteigern wird als Mindestausstattung das Modul DIN V 18599 für Wohn- und Nichtwohngebäude → Modul 7 empfohlen. Man konnte zwar Wohngebäude weiterhin nach DIN V 4108-6:2003 nachweisen, allerdings nur noch bis Ende 2023.
Online-Seminare zum Thema Gebäudeenergiegesetz bieten wir regelmäßig an.
Alle Informationen zu unseren → Online-Seminaren finden Sie auf unserer Website. Sollte kein passender Termin für Sie dabei sein, können Sie uns Ihre Wünsche → hier mitteilen.